Was ist ein Wahlarzt


Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener, freiberuflich tätiger Arzt ohne Vertrag mit den Krankenkassen. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können.

Ihre Vorteile


  • Für Ihre Bedürfnisse nehme ich mir Zeit
  • Biete eine ausführliche Untersuchung und Beratung und gehe auf Ihr Problem ein
  • Perfektes Terminmanagement
  • Kurzfristige Termine
  • Keine Wartezeiten oder überfüllter Wartebereich

Abrechnung


  • Sie erhalten eine Honorarnote und bezahlen direkt im Anschluss an die Behandlung
  • Sie erhalten (je nach Behandlung) bis zu 80% des Tarifes, den Ihre Krankenkasse einem Vertragsarzt bezahlen würde, von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet
  • Bei einer bestehenden Zusatzversicherung kann die Honorarnote beim zuständigen Versicherungsträger eingereicht werden
  • Die Honorarnote kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden