Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener, freiberuflich tätiger Arzt ohne Vertrag mit den Krankenkassen. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu
können.
Ihre Vorteile
Für Ihre Bedürfnisse nehme ich mir Zeit
Biete eine ausführliche Untersuchung und Beratung und gehe auf Ihr Problem ein
Perfektes Terminmanagement
Kurzfristige Termine
Keine Wartezeiten oder überfüllter Wartebereich
Abrechnung
Sie erhalten eine Honorarnote und bezahlen direkt im Anschluss an die Behandlung
Sie erhalten (je nach Behandlung) bis zu 80% des Tarifes, den Ihre Krankenkasse einem Vertragsarzt bezahlen würde, von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet
Bei einer bestehenden Zusatzversicherung kann die Honorarnote beim zuständigen Versicherungsträger eingereicht werden
Die Honorarnote kann beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden